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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - L 19 AS 728/20   

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https://dejure.org/2020,36804
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - L 19 AS 728/20 (https://dejure.org/2020,36804)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.09.2020 - L 19 AS 728/20 (https://dejure.org/2020,36804)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 2020 - L 19 AS 728/20 (https://dejure.org/2020,36804)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - L 19 AS 728/20
    Wird eine Eingliederungsvereinbarung - wie hier - durch Verwaltungsakt ersetzt, sind dessen Regelungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens nach denselben Maßstäben zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen wie bei einer konsensualen Eingliederungsvereinbarung (vgl BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - L 19 AS 728/20
    Bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen, die mit der reinen Anfechtungsklage - wie vorliegend - angefochten werden, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 18.11.2019, weil das Gericht seine eigenen Erwägungen und neuere Erkenntnisse nicht an die Stelle derjenigen der Verwaltung setzen darf und eine Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung wegen der ausschließlich beantragten Aufhebung ausscheidet, (BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R).
  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - L 19 AS 728/20
    In Ziffer 6 sind sowohl der Überprüfungszeitpunkt - "regelmäßig, spätestens nach sechs Monaten" - als auch der Anlass der Überprüfung - "wesentliche Änderung in den persönlichen Verhältnissen des Klägers, Erforderlichkeit der Anpassungen und Änderungen der Eingliederungsmaßnahme, um das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen bzw. beschleunigen" - konkret geregelt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21.03.2019 - B 14 AS 28/18).
  • LSG Bayern, 19.10.2021 - L 15 AS 303/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Keine Ermessen bei Verlängerung einer

    Die vom Beklagten gewählte Variante - Bemessung "bis auf weiteres" in Verbindung mit einer Überprüfung nach spätestens sechs Monaten - ist daher nach Auffassung des Senats mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar (so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. September 2020, Az. L 19 AS 728/20, in juris).
  • LSG Bayern, 19.10.2022 - L 15 AS 303/21

    Ermessen bei Festlegung der Gültigkeitsdauer einer Eingliederungsvereinbarung

    Die vom Beklagten gewählte Variante - Bemessung "bis auf weiteres" in Verbindung mit einer Überprüfung nach spätestens sechs Monaten - ist daher nach AuïEURassung des Senats mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar (so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. September 2020, Az. L 19 AS 728/20, in juris).
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